Informationen zur Erdgas-Soforthilfe im Dezember 2022 und Ihrem Abschlag

Sehr geehrte Damen und Herren,

heute möchten wir Sie über die Erdgas-Soforthilfe informieren und erläutern, wie sich das auf Ihren Dezember-Abschlag auswirkt.

Das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) umfasst eine einmalige Entlastung für Gas- und Fernwärmekunden und dient als Überbrückung bis zum Start der Gaspreisbremse. Der Staat übernimmt im Dezember einmalig die monatliche Abschlagszahung.

Ihre kurzfristige Entlastung
Für Ihre Liegenschaft haben Sie bisher Ihre Abschlagsbeträge regelmäßíg an uns überwiesen oder einen Dauerauftrag bei Ihrer Bank hinterlegt. Sie haben die Möglichkeit, den Abschlag für Dezember 2022 auszusetzen. Wenn Sie Ihren Dauerauftrag nicht anpassen oder stornieren möchten, können Sie den Dezember-Abschlag wie gewohnt überweisen. Diese Zahlung werden wir für Sie mit der nächsten Abrechnung als Guthaben verrechnen.

Ihre tatsächliche Entlastung
Die ausgesetzte Abschlagszahlung im Dezember dient Ihnen als Soforthilfe und soll Erdgasverbraucher kurzfristig entlasten. Die konkrete Entlastung wird mit der nächsten Jahresabrechnung ermittelt. Grundlage für die tatsächliche Entlastung ist 1/12 des prognostizierten Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem gültigen Dezemberpreis.

Wo können Sie mehr zur Erdgas-Soforthilfe erfahren?
Die wichtigsten Informationen zu aktuellen Entlastungen finden Sie auf der Homepage unter
www.gesetze-im-internet.de

Als zuverlässiger Partner an Ihrer Seite freuen wir uns, Sie weiterhin mit voller Energie zu versorgen.

Mit freundlichen Grüßen

GTC GmbH