Glossar

Energieliefer-Contracting

Als “Energieliefer-Contracting“ werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt und für die Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung trägt, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, Instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft. Vorhaben, bei denen es um Energieliefer- Contracting geht, werden teilweise auch als “Anlagen-Contracting“ oder “Nutzenergie-Lieferung“ bezeichnet.

Synonyme

Anlagen-Contracting, Nutzenergie-Lieferung, Wärmelieferung, Energie-Contracting

Philosophie

Wirtschaftlichkeit durch Investitionseinsparung, Finanzierungskosteneinsparung, Betriebsführungsentlastung, Einkaufsvorteile bei der Energie, Einkaufsvorteile bei der Technik, Risikoverlagerung, Energiemanagement, Energiespargarantie (implizit), Umlagemöglichkeit

Zielgröße

Minimaler Preis bei maximalem Kundenvorteil für die Lieferung fertiger Medien (Wärme, Kälte, Strom, Dampf)

Typika

Komplettverantwortung für abgegrenzte Anlage und Nutzenergielieferung, Langfristverträge (10-20 Jahre), deutliche Energieeinsparung, deutliche Immissionsminderung

Refinanzierung

Refinanzierung aus Nutzenergieverkauf und Entgelt für Anlagenbereitstellung und Betriebsführung

Anwendungen

Bestandsbau (Sanierung), Neubau

Rechtsquellen

AVBFernwärmeV, AVBEltV, HKVO VO, Mietrecht

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