Glossar
Energieliefer-Contracting
Als “Energieliefer-Contracting“ werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor die Energieerzeugungsanlage entweder plant, finanziert und errichtet oder eine vorhandene Energieerzeugungsanlage übernimmt und für die Dauer des Vertrages die volle Anlagenverantwortung trägt, also den Betrieb führt, die Anlage wartet, Instand setzt und bedient, die Einsatzenergie einkauft und die Nutzenergie verkauft. Vorhaben, bei denen es um Energieliefer- Contracting geht, werden teilweise auch als “Anlagen-Contracting“ oder “Nutzenergie-Lieferung“ bezeichnet.
Synonyme
Anlagen-Contracting, Nutzenergie-Lieferung, Wärmelieferung, Energie-Contracting
Philosophie
Wirtschaftlichkeit durch Investitionseinsparung, Finanzierungskosteneinsparung, Betriebsführungsentlastung, Einkaufsvorteile bei der Energie, Einkaufsvorteile bei der Technik, Risikoverlagerung, Energiemanagement, Energiespargarantie (implizit), Umlagemöglichkeit
Zielgröße
Minimaler Preis bei maximalem Kundenvorteil für die Lieferung fertiger Medien (Wärme, Kälte, Strom, Dampf)
Typika
Komplettverantwortung für abgegrenzte Anlage und Nutzenergielieferung, Langfristverträge (10-20 Jahre), deutliche Energieeinsparung, deutliche Immissionsminderung
Refinanzierung
Refinanzierung aus Nutzenergieverkauf und Entgelt für Anlagenbereitstellung und Betriebsführung
Anwendungen
Bestandsbau (Sanierung), Neubau
Rechtsquellen
AVBFernwärmeV, AVBEltV, HKVO VO, Mietrecht
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