Förderung

Brennstoffe wie Erdgas und Flüssiggas für Blockheizkraftwerke sind von der Mineralölsteuer befreit. Dies macht jährlich etwa 15 % der Brennstoffkosten aus. Zusätzlich erhalten Anlagen bis 50 kW elektrischer Leistung einen Zuschuss auf die sonst übliche Strom- Einspeisevergütung in Höhe von 5,11 Cent pro kWh ins Netz zurück gespeiste elektrische Energie für die Dauer von 10 Jahren ab Aufnahme des Dauerbetriebes. Dieser Zuschuss gilt im Rahmen des Energieeinspeisegesetzes für Blockheizkraftwerkanlagen.

Sollten Sie weitere Fragen zum Thema Blockheizkraftwerk ( BHKW ), Contracting oder
der GTC GmbH haben, kontaktieren Sie uns hier.
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