Einsparcontracting
Als »Einspar-Contracting« werden Vorhaben bezeichnet, bei denen der Contractor nicht nur Energieerzeugungs-, sondern auch Energieverteilungs- und Energienutzungsanlagen sowie andere, für den Energieverbrauch des versorgten Gebäudes maßgebliche Bauteile plant, finanziert, errichtet, betreibt und Instand hält. Die Einbindung der Nutzer in ein vom Contractor zu erstellendes Energiekonzept und die Schulung der Nutzer sind regelmäßig Bestandteil der Leistung. Einspar-Contracting wird teilweise auch als »Performance-Contracting« und »Energie-Einspar-Contracting« bezeichnet.
Synonyme
Performance-Contracting
Philosophie
Wirtschaftlichkeit durch Verbrauchsreduktion; maximale Energie- und Kosteneinsparung unter Bezug auf eine baseline (=bisherige Verbrauchsmengen/-kosten)
Zielgröße
Einsparung größer/gleich Annuität, Betriebskosten und Deckungsbeitrag
Typika
Garantieversprechen, Verantwortung für Anlagentechnk, Schwerpunkt: Meß- und Regeltechnik, Gebäudeleittechnik, Einflußnahme auf Nutzer, vielfach nur Teilsanierungen möglich, intensives Energiemanagement Objekt-Poolbildung Mittelfristverträge (3-10 Jahre)
Refinanzierung
nur aus Einsparungen
Anwendungen
nur Bestandsbau meist gewerblicher und Kommunalbau
ungeeignet für
Neubauten, Großinvestitionen, Wohnungsbau
Rechtsquellen
allg. Vertragsrecht, VOL, EnEV
Anmerkung
im Wohnungsbau irrelevant
Quelle:VfW
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